Thursday, 25 March 2010

  • Steuererklärung 2009

    Fast 3 Monate ist das neue Jahr nun schon alt. Für immer mehr von uns wird es Zeit sich darüber Gedanken zu machen die Steuererklärung anzufertigen. Hier nun einige Tipps um dem Staat nicht mehr zu Steuergelder zukommen zu lassen, als man muss:

    1. Zunächst gab es im Jahre 2009 eine Verbesserung der Steuervergünstigungen bei haushaltsnahen Dienstleistungen. Nach §35a EStG können die Aufwendungen auf Antrag in Höhe von 20 Prozent, höchstens aber 510 Euro jährlich, von der Einkommensteuer abgezogen werden. Der Betrag erhöht sich auf 4.000 Euro bei der Inanspruchnahme von Pflege- und Betreuungsleistungen für Personen, die pflegebedürftig sind oder die Leistungen der Pflegeversicherung beziehen.

    2. Die Förderung der Mitarbeiterkapitalbeteiligung wurde verbessert. Ab dem 1.4.2009 ist eine weitere Form der indirekten Mitarbeiterkapitalbeteiligung durch den so genannten Mitarbeiterbeteiligungsfond möglich.

    3. Der Arbeitnehmer kann mit einem Zeitwertkonto Arbeitslohn für eine spätere Arbeitsfreistellung ansparen. Die Lohnsteuer wird erst im Zeitpunkt der Auflösung durch die Rentenversicherung einbehalten.

    4. Die degressiven Abschreibung wurde für bewegliche Wirtschaftsgüter wieder eingeführt. Dies gilt für bewegliche Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens, die vom 1.1.2009 bis 31.12.2010 mit einem Mindestwert von 1.000 Euro (ohne USt) angeschafft oder hergestellt wurden. Sie beträgt 25 % des jeweiligen Restbuchwerts des Vorjahres, höchstens aber das Zweieinhalbfache des bei linearer AfA in Betracht kommenden Prozentsatzes.

    5. Nachweise und Belege können dem Finanzamt nun auch elektronisch per Mail zugesandt werden. Zunächst gilt dies für Bescheinigungen für Spenden, gezahlte Beiträge in Riester-Vertrage und in Verträge, die eine Arbeitnehmersparzulage gewähren.

    6. Die Übungsleiterpauschale von bis zu 2.100 Euro bleibt auch bei einer Nebentätigkeit im EU-Ausland steuer- und sozialversicherungsfrei.

    7. Kindergeld und Kinderfreibeträge wurden erhöht.

    8. Die Wohnungsbauprämie gilt nur bei wohnwirtschaftlicher Verwendung und für Bausparverträge, die ab dem 1.1.2009 abgeschlossen wurden.

    Diese 8 Punkte sind sicher für den Arbeitnehmer die wohl wichtigsten Änderungen, die sie bei einer Steuererklärung zu beachten haben. Sinnvoll ist es neben der Einschaltung eines Steuerberaters auch die Anschaffung einer guten Steuer(spar)software. Dann können je nach Verdienst und Aufwendungen für Arbeitnehmer gerne einmal mehrere 100-1.000 Euro Steuerrückzahlung drin sein. Um mehr Tipps werde ich mich in meinem nächsten Blog-Beitrag bemühen.

Steuer01

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